Facebook-Verbot für Lehrer
Das Kultus-Ministerium Baden-Württemberg erregte die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit mit einem Facebook-Verbot für Lehrer. Dabei sind soziale Netzwerke mittlerweile zu einem selbstverständlichen Kommunikations- und Informationsmedium geworden. Umso bedenklicher erscheint die Entscheidung des Kultus-Ministeriums, „jegliche dienstlichen Zwecken dienende Kommunikation zwischen Schülern und Lehrkräften“ zu untersagen.
Als Begründung für diese Entscheidung dienen die fehlenden Standards des Landesdatenschutzgesetzes, da die meisten Anbieter ihre Server in den USA betreiben. Da die dortigen Datenschutzstandards nicht den deutschen und europäischen Bestimmungen entsprechen, sei ein dienstlicher Einsatz unzulässig. Davon betroffen sind auch eingerichtete Gruppen, die zum gegenseitigen Austausch innerhalb von Lerngruppen dienen. Immerhin gestattet das Ministerium die Nutzung von sozialen Netzwerken zu Unterrichtszwecken. Hier sollen Funktionsweise, Vorteile, Nachteile, Risiken usw. pädagogisch aufgearbeitet werden. Auch Schleswig-Holstein hat im Herbst vergangenen Jahres eine ähnliche Bestimmung verabschiedet. Andere Bundesländer, wie beispielsweise Niedersachen oder Berlin setzen auf den verantwortungsvollen Umgang mit sozialen Medien.
Es ist durchaus bedenklich, aber auch bezeichnend, dass Behörden im kopflosen Aktionismus handeln. Anstatt auf Aufklärung zu setzen, wird reglementiert! Immerhin dürfen Lehrer noch telefonieren, obwohl eine latente Abhörgefahr besteht.
Daniel Weber schrieb am 24.07.2013 um 11:47 Uhr: